Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rentora ist eine Marke der Apollo Real Estate GmbH, Leopoldstraße 21, 80802 München, vertreten durch den Geschäftsführer Thilo Hecht. Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Rentora und Unternehmen, die Büroflächen in München suchen, wechseln oder neu verhandeln.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Apollo Real Estate GmbH, die unter der Marke Rentora erbracht werden, sowie für die Nutzung der Website rentora.de.
Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Bedingungen.
2. Leistungen
Rentora berät Unternehmen bei Standortstrategie, Flächenbedarf, Suche, Auswahl und Anmietung von Büroflächen im Großraum München. Der Leistungsumfang umfasst je nach Beauftragung insbesondere Bedarfsanalyse, Marktrecherche, Objektauswahl, Besichtigungsorganisation, Angebotsvergleich, Verhandlungsunterstützung und Begleitung bis zum Vertragsabschluss.
Rentora schuldet eine fachgerechte Beratung und Vermittlungstätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags oder auf Verfügbarkeit einer bestimmten Fläche besteht nicht.
Rechts- und Steuerberatung ist nicht Bestandteil der Leistungen. Die Prüfung von Vertragsentwürfen durch Rechtsanwälte oder Steuerberater des Auftraggebers bleibt ausdrücklich empfohlen.
3. Mietervertretung
Rentora wird ausschließlich im Interesse des Mieters tätig. Ziel ist es, die Verhandlungsposition des Auftraggebers gegenüber Eigentümern, Projektentwicklern und deren Vertretern zu stärken.
Der Auftraggeber sichert zu, während der Zusammenarbeit alle relevanten Informationen zu Flächenbedarf, Zeitplan und bereits geführten Gesprächen offenzulegen, damit Doppelansprachen von Eigentümern vermieden werden.
Eine gleichzeitige Interessenvertretung derselben Fläche für Mieter und Eigentümer erfolgt nicht, ohne dass beide Seiten hierüber in Textform informiert werden und zustimmen.
4. Off-Market-Flächen
Rentora informiert Auftraggeber auch über Flächen, die nicht öffentlich angeboten werden. Informationen zu solchen Off-Market-Flächen sind vertraulich und ausschließlich für interne Entscheidungszwecke des Auftraggebers bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere Makler, Berater oder Wettbewerber, ist ohne vorherige Zustimmung in Textform unzulässig.
Angaben zu Flächen, Mietpreisen und Verfügbarkeiten beruhen auf Informationen der Eigentümerseite. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen; sie stehen unter dem Vorbehalt der Zwischenvermietung.
5. Vermittlung
Ein Vermittlungserfolg liegt vor, wenn zwischen dem Auftraggeber und einem von Rentora nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner ein Miet-, Unter- oder Kaufvertrag über eine Gewerbefläche zustande kommt.
Weist der Auftraggeber innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang eines Objektnachweises in Textform nach, dass ihm das Objekt bereits nachweislich bekannt war, gilt der Nachweis für dieses Objekt als nicht erbracht.
Die Ursächlichkeit der Tätigkeit von Rentora bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag zu abweichenden Konditionen, über eine andere Fläche desselben Objekts oder mit einem verbundenen Unternehmen des Auftraggebers geschlossen wird.
6. Vergütung
Die Vergütung von Rentora wird im Regelfall von der Eigentümerseite getragen. Sie richtet sich nach der marktüblichen Provision und wird mit Abschluss des Mietvertrags fällig.
Wird ausnahmsweise eine Vergütung durch den Auftraggeber vereinbart, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung in Textform, in der Höhe, Fälligkeit und Bemessungsgrundlage ausdrücklich geregelt sind.
Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Kostenfreiheit für Mieter
Für den Auftraggeber als Mietinteressenten ist die Beratung und Begleitung durch Rentora kostenfrei, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
Kostenfreiheit umfasst Bedarfsanalyse, Marktrecherche, Objektauswahl, Besichtigungen und die Begleitung der Verhandlungen.
Nicht umfasst sind Leistungen Dritter, etwa Architekten, Fachplaner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Umzugsunternehmen oder technische Gutachter. Diese werden vom Auftraggeber unmittelbar beauftragt und vergütet.
8. Sonderfälle bei provisionspflichtigen Vermittlungen
In Einzelfällen, insbesondere bei Untervermietungen, bei Flächen privater Eigentümer oder bei sehr kleinteiligen Anmietungen, ist eine Vergütung durch die Eigentümerseite nicht darstellbar.
In diesen Fällen weist Rentora den Auftraggeber vor Besichtigung oder Nachweis ausdrücklich und in Textform auf eine mögliche Provisionspflicht sowie deren Höhe hin.
Ohne einen solchen vorherigen Hinweis entsteht kein Vergütungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber.
9. Haftung
Rentora haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Für Angaben Dritter, insbesondere zu Flächenmaßen, Ausstattung, Nebenkosten, Verfügbarkeit und rechtlichen Verhältnissen einer Immobilie, wird keine Haftung übernommen, soweit diese von Rentora nicht schuldhaft unrichtig weitergegeben wurden.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der Beratungs- und Vermittlungsleistungen verarbeitet. Rechtsgrundlage sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.
Einzelheiten zu Umfang, Zweck, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung dargestellt.
Eine Weitergabe an Eigentümer oder deren Vertreter erfolgt nur, soweit dies zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich ist.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich, insbesondere Angaben zu Flächenbedarf, Personalplanung, Budget, Vertragslaufzeiten und Verhandlungsständen.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für einen Zeitraum von drei Jahren fort.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
12. Urheberrecht
Sämtliche von Rentora erstellten Unterlagen, insbesondere Markt- und Standortanalysen, Objektexposés, Flächenkonzepte, Vergleichsrechnungen und Präsentationen, sind urheberrechtlich geschützt.
Die Nutzung ist auf den internen Entscheidungsprozess des Auftraggebers beschränkt. Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.
Gleiches gilt für Inhalte, Texte, Bilder und Gestaltungselemente der Website rentora.de.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zu diesen Bedingungen?
Thilo Hecht beantwortet Fragen zur Zusammenarbeit persönlich.
Stand: August 2026